interne Verweise§ 26 SchaumwZwStV Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren (vom 13.02.2023) ... Empfänger des Schaumweins während der Beförderung des Schaumweins abweichend von § 20 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gemäß Artikel 8 Absatz 2 der ... Beförderungs- und Kontrollsystems den Entwurf der elektronischen Änderungsmeldung nach § 20 Absatz 2 zu übermitteln, der dieselben Daten wie das Änderungsdokument enthält. ... 2 zu übermitteln, der dieselben Daten wie das Änderungsdokument enthält. § 20 Absatz 3 bis 6 gilt entsprechend. (4) Für die Unterrichtung über den Ausfall des ...
§ 27 SchaumwZwStV Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren (vom 13.02.2023) ... steht oder ihm das elektronische Verwaltungsdokument oder die Änderungsmeldung nach § 20 Absatz 6 nicht zugeleitet wurde, hat er dem für ihn zuständigen Hauptzollamt ein Eingangsdokument ... wieder zur Verfügung und liegt das elektronische Verwaltungsdokument oder die Meldung nach § 20 Absatz 5 oder Absatz 6 dem Empfänger vor, hat dieser dem Hauptzollamt unverzüglich für das im ...
§ 53 SchaumwZwStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023) ... 2, § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 25 Absatz 3 Satz 1, b) § 20 Absatz 2 , aa) auch in Verbindung mit § 34d Absatz 2, bb) auch in Verbindung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung ... 21. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ... „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ersetzt. 22. § 46 wird wie folgt gefasst: ... Kontrollsystem nach § 15 sowie für das Verfahren gelten die §§ 15, 16, 17, 19, 20 , 24 bis 26 entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für kleine Weinerzeuger (§ ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... oder Teilverlust und Vernichtung". e) Die Angaben zu den §§ 15, 16, 20 und 26 werden wie folgt gefasst: „§ 15 Teilnahme am EDV-gestützten ... des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes § 20 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des ... wird das Wort „zuständige" gestrichen. 21. § 20 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 20 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des ... (2) Für die Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein gilt § 20 Absatz 2, 3 und 6 entsprechend. § 34e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten ... 54. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes anzuwenden." ... und für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens gelten die §§ 15, 16, 17, 19, 20 , 21 und 24 bis 28 entsprechend. Satz 1 gilt nicht für kleine Weinerzeuger nach § 46 ... 2, § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 25 Absatz 3 Satz 1, b) § 20 Absatz 2 , aa) auch in Verbindung mit § 34d Absatz 2, bb) auch in ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
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