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Zitierungen von § 25 SchaumwZwStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 SchaumwZwStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 SchaumwZwStV Zwischenerzeugnisse (vom 13.02.2023)
... §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes ...
§ 50 SchaumwZwStV Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten (vom 13.02.2023)
... die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens gelten die §§ 15, 16, 17, 19, 20, 21 und 24 bis 28 entsprechend. Satz 1 gilt nicht für kleine Weinerzeuger nach § 46 ...
§ 53 SchaumwZwStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... a) § 16 Absatz 1, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 25 Absatz 3 Satz 1 , b) § 20 Absatz 2, aa) auch in Verbindung mit § 34d Absatz ... auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, oder c) § 25 Absatz 2 Satz 1 ein Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... mit § 26 Absatz 4, bb) auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, b) § 25 Absatz 2 Satz 3 oder c) § 26 Absatz 2 Satz 4, aa) auch in Verbindung mit § 34f ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... 23a Absatz 1 des Gesetzes)" ersetzt. 11. In § 24 Absatz 5 Satz 1 und § 25 Absatz 3 Satz 1 wird jeweils nach dem Wort „Hauptzollamt" das Wort „unverzüglich" ... 21. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ... „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ersetzt. 22. § 46 wird wie folgt gefasst:  ... nach § 15 sowie für das Verfahren gelten die §§ 15, 16, 17, 19, 20, 24 bis 26 entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für kleine Weinerzeuger (§ 32 ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... 3 wird das Wort „Papier" durch das Wort „Nachweis" ersetzt. 26. § 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „der ... 54. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes anzuwenden." ... die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens gelten die §§ 15, 16, 17, 19, 20, 21 und 24 bis 28 entsprechend. Satz 1 gilt nicht für kleine Weinerzeuger nach § 46 Absatz 3 des ... a) § 16 Absatz 1, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 25 Absatz 3 Satz 1 , b) § 20 Absatz 2, aa) auch in Verbindung mit § 34d Absatz ... auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, oder c) § 25 Absatz 2 Satz 1 ein Dokument nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... § 26 Absatz 4, bb) auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, b) § 25 Absatz 2 Satz 3 oder c) § 26 Absatz 2 Satz 4, aa) auch in Verbindung mit § ...

Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 5 VStDÜVEV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... bis 42f werden aufgehoben. 4. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" ... „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" ...