Zitierungen von § 4 BierStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BierStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BierStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BierStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.11.2022)
... weiter gehenden Lagerbehandlungen unterzogen wird. (4) In den Fällen des § 4 Absatz 5 wird die Erlaubnis erweitert. Die Absätze 1 bis 3 bleiben ...
§ 7 BierStV Änderung von Verhältnissen (vom 01.11.2022)
... Der Steuerlagerinhaber hat dem Hauptzollamt jede Änderung der nach § 4 Absatz 1, 2 und 4 Satz 1 angegebenen Verhältnisse vor der Änderung schriftlich anzuzeigen. Zu den ...
§ 31 BierStV Steuererklärung, Steueranmeldung (vom 01.05.2023)
... erstmals mit der Bierherstellung, wird die angegebene voraussichtliche Jahreserzeugung nach § 4 Absatz 3 für die vorläufige Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Nach Ablauf des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... zu Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 Zu den §§ 2, 4 , 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes". d) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende ... ersetzt. 5. In der Angabe zu Abschnitt 3 wird die Angabe „ §§ 4 , 5" durch die Angabe „§§ 2, 4, 5" ersetzt. 6. § 3 wird ... Abschnitt 3 wird die Angabe „§§ 4, 5" durch die Angabe „§§ 2, 4 , 5" ersetzt. 6. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... b) In Absatz 5 wird das Wort „zuständige" gestrichen. 7. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Wort „zuständige" gestrichen. d) In Absatz 4 wird die Angabe „ § 4 Absatz 6" durch die Angabe „§ 4 Absatz 5" ersetzt. 9. § 6 ... d) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 4 Absatz 6" durch die Angabe „ § 4 Absatz 5" ersetzt. 9. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... (1) Der Steuerlagerinhaber hat dem Hauptzollamt jede Änderung der nach § 4 Absatz 1, 2 und 4 Satz 1 angegebenen Verhältnisse vor der Änderung schriftlich anzuzeigen. Zu den anzuzeigenden ... ersetzt und werden das Wort „zuständigen" sowie der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: aaa) Nummer ... 2 des Gesetzes" ersetzt und werden die Wörter „beim zuständigen Hauptzollamt ( § 4 Absatz 2 )" durch die Wörter „beim Hauptzollamt" ersetzt. bb) In Satz 2 ... In Satz 2 wird das Wort „zuständige" gestrichen und wird der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. cc) In Satz 4 werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz ... 1 des Gesetzes" ersetzt und werden die Wörter „beim zuständigen Hauptzollamt ( § 4 Absatz 2 )" durch die Wörter „beim Hauptzollamt" ersetzt. bb) Satz 2 wird ... aa) In Satz 1 werden das Wort „zuständigen" und der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. bb) In Satz 4 wird das Wort „zuständigen" ... Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. bb) In Satz 3 wir das Wort „zuständige" ... 7" ersetzt und werden das Wort „zuständigen" sowie der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 2 )" gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 4 ... 4 Absatz 2)" gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 2 wird der Klammerzusatz „( § 4 Absatz 4 )" durch die Wörter „nach § 4 Absatz 3" ersetzt. c) Absatz 3 ... 2 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 4 Absatz 4)" durch die Wörter „nach § 4 Absatz 3" ersetzt. c) Absatz 3 wird aufgehoben. d) Absatz 4 wird ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „beim zuständigen Hauptzollamt ( § 4 Absatz 2 )" durch die Wörter „beim Hauptzollamt" ersetzt. bb) Satz 2 wird ...

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 4 6. VerbrStÄndV Änderung der Biersteuerverordnung
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 4 werden die Wörter „zum Betrieb eines Steuerlagers" durch die Wörter ... 23 Schlussbestimmungen § 53 Übergangsregelungen". 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In der Paragrafenüberschrift werden die ... Beginn der Verwendung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Hauptzollamt ( § 4 Absatz 2 ) zu beantragen. Dem Antrag sind in doppelter Ausfertigung beizufügen: 1. ein ...


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