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Zitierungen von § 10 BierStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BierStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BierStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 BierStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 ...
§ 39c BierStV Lagerung, Bestandsaufnahme (vom 13.02.2023)
... Zerstörung, den unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlust und die Vernichtung gilt § 10 entsprechend. (2) Der Verwender hat versteuertes Bier und Bier, das sich in ...
§ 52 BierStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... Absatz 7, § 35a Absatz 7, § 37 Absatz 7 Satz 1 oder § 39a Absatz 4, b) § 10 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 39c Absatz 1 Satz 4, entgegen § 11 Absatz 1 Satz 4, auch in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
...  „§ 6a Überprüfung der Erlaubnis". e) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Vollständige Zerstörung, ... e) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und ... dem Wort „freien" das Wort „steuerrechtlich" eingefügt. 14. § 10 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 10 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und ... Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 entsprechend." 47. Nach § 38 wird folgende Angabe ... ccc) Buchstabe c wird Buchstabe b und wird wie folgt gefasst: „b) § 10 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 39c Absatz 1 Satz 4, entgegen § 11 Absatz 1 Satz 4, auch in ...

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 4 6. VerbrStÄndV Änderung der Biersteuerverordnung
... durch die Wörter „als Steuerlagerinhaber" ersetzt. b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Vollständige Zerstörung, ... ersetzt. b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung".  ... Berücksichtigung des § 5 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes festgelegt." 4. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Vollständige Zerstörung, ... des Gesetzes festgelegt." 4. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung (1) Ist ... die vollständige Zerstörung, den unwiederbringlichen Verlust und die Vernichtung gilt § 10 entsprechend. (2) Der Verwender hat versteuertes und unversteuertes Bier getrennt ...
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