Die
Medien-Fortbildungsverordnung vom
21. August 2009 (BGBl. I S. 2894) ist wie folgt zu berichtigen:
In §
3 Absatz 2 Satz 1 ist das Wort „abelegte" durch das Wort „abgelegte" zu ersetzen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag Leskien