Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGuaÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3578 (Nr. 69); Geltung ab 23.07.2009

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 23. Juli 2009 AMGuaÄndG Artikel 1, AMG § 72a, § 73, § 109

Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb sind die Wörter „nicht vorgesehen ist oder nicht möglich ist" zu streichen.

2.
Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:

„aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „zur Zulassung" die Wörter „oder Genehmigung nach § 21a" eingefügt und die Wörter „, ausgenommen in eine Freizone des Kontrolltyps I oder Freilager," gestrichen und nach dem Wort „zugelassen" das Wort „oder" durch die Wörter „, nach § 21a genehmigt," ersetzt."

3.
In Artikel 1 Nummer 75 ist nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" zu streichen.

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag Hans-Peter Hofmann



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