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Änderungen an ZAG-Monatsausweisverordnung (ZAGMonAwV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 20.12.2018Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 3, § 5, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5
Artikel 1 Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung
vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2453)
 01.01.2014§ 5Artikel 3 Verordnung zur Novellierung der Monatsausweisverordnungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zur Anpassung der ZAG-Monatsausweisverordnung und der Länderrisikoverordnung
vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4209)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

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