Änderung Anlage 8 ZAGAnzV vom 01.01.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 8 ZAGAnzV, alle Änderungen durch Artikel 2 2. ZAGAnzVÄndV am 1. Januar 2016 und Änderungshistorie der ZAGAnzV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 8 ZAGAnzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung
Anlage 8 ZAGAnzV n.F. (neue Fassung)
in der am 29.11.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige


(Text neue Fassung)

Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige *)


vorherige Änderung

(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 3639f)



Formular - Aktivische Beteiligungsanzeige, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 2326)


Formular - Aktivische Beteiligungsanzeige, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 2327)


Formular - Aktivische Beteiligungsanzeige, Seite 3 (BGBl. 2018 I S. 2328)





---
*) Anm. d. Red.: Änderungen wurden in den Bilddateien nicht konsolidiert, dazu
siehe Historie mit dem Wortlaut der Änderungsvorschriften

(heute geltende Fassung) 



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