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Zitierungen von § 1 ZAGAnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ZAGAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAGAnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ZAGAnzV Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse) (vom 14.12.2018)
... geänderten Unterlagen beizufügen. (2) Für das Einreichungsverfahren gilt § 1 Absatz 1 ...
§ 11 ZAGAnzV Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 4 und 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Bedeutende Beteiligung am eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (vom 14.12.2018)
... Anzeigen an die Bundesanstalt weiterzuleiten. Bei papiergebundener Einreichung gilt § 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 wird das Wort „Zahlungsinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt.  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
Artikel 1 2. ZAGAnzVÄndV
... Mai 2021 (BGBl. I S. 990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Auf Verlangen der Bundesanstalt oder ...
 
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