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Zitierungen von § 5 ZAGAnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZAGAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAGAnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 ZAGAnzV (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen (vom 14.12.2018)
Anlage 3 ZAGAnzV (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular - Aufgabe-Verringerung (vom 14.12.2018)
...  Institut 5. Liste der Anlagen Kurzbezeichnung der Anlage Anlage liegt bei Erklärung nach § 5 Abs. 2 ZAGAnzV ja wird nachgereicht Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 5 Abs. 1 ... Abs. 2 ZAGAnzV ja wird nachgereicht Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ZAGAnzV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht Anlage nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Anhang ZAGAnzVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 17)
...  Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 , § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage for komplexe ... Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 ) Formular - Aufgabe-Verringerung [image:2018/2018I2302.gif|Formular - Formular - ... Institut 5. Liste der Anlagen Kurzbezeichnung der Anlage Anlage liegt bei Erklärung nach § 5 Abs. 2 ZAGAnzV ja wird nachgereicht Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 5 Abs. 1 ... Abs. 2 ZAGAnzV ja wird nachgereicht Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ZAGAnzV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht Anlage nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... das Wort „Zahlungsinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 5 Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Verringerung oder ...
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