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Zitierungen von § 8 ZAGAnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 ZAGAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAGAnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... durch das Wort „Institut" ersetzt und die Wörter „ § 8 Nummer 1 bis 6 und §§ 9 bis 11 und 14" werden durch die Wörter „§ 8 Nummer 1 bis 5 ... 8 Nummer 1 bis 6 und §§ 9 bis 11 und 14" werden durch die Wörter „ § 8 Nummer 1 bis 5 und den § § 9 bis 14" ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort ... das Wort „Zahlungsinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt. 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 8 Anzeigen nach § 26 Absatz 2 und § 28 Absatz 1 Nummer 10 des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
Artikel 1 2. ZAGAnzVÄndV
... Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank auf ihrer jeweiligen Internetseite." 2. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Anzeigen nach § 26 Absatz 2 Satz 1 und ...