Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV ... das Wort „Institut" ersetzt und die Wörter „§ 8 Nummer 1 bis 6 und §§ 9 bis 11 und 14" werden durch die Wörter „§ 8 Nummer 1 bis 5 und den ... 9 bis 11 und 14" werden durch die Wörter „§ 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 14" ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort „Zahlungsinstitut" durch ... die Angabe „§ 29" durch die Angabe „§ 28" ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 9 Anzeigen nach § 38 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 4 des ...
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