Änderung Anlage ZIEV vom 15.04.2014

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Anlage ZIEV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.04.2014 geltenden Fassung
Anlage ZIEV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 8 V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 7 Absatz 1) ZEK Meldebogen zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen nach § 12 ZAG


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 3645 - 3647)



 (keine frühere Fassung vorhanden)



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