Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Artikel 1 ZIEVÄndV ... das Wort „Eigenmittelberechnung" ersetzt. 11. Der bisherige § 6a wird § 7 und wie folgt gefasst: „§ 7 Berechnung der Eigenmittelanforderungen ... 11. Der bisherige § 6a wird § 7 und wie folgt gefasst: „ § 7 Berechnung der Eigenmittelanforderungen E-Geld-Institute haben stets über einen ... 15. Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 5. 16. Der bisherige § 7 wird § 12 und wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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