interne Verweise
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Artikel 1 ZIEVÄndV ... „§ 15 Absatz 2 Satz 3" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 8 " durch die Angabe „§ 10" ersetzt. 10. In der Überschrift des ... Bestand an Eigenmitteln zu verfügen, der mindestens genauso hoch wie die Summe der in den §§ 8 und 9 genannten Erfordernisse ist." 12. Der bisherige § 6b wird § 8 und ... 8 und 9 genannten Erfordernisse ist." 12. Der bisherige § 6b wird § 8 und die Angabe „§ 1 Absatz 2" wird durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 ... auf Antrag kann die Bundesanstalt die Frist verlängern." 17. Der bisherige § 8 wird § 13 und wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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