interne Verweise§ 2 SpruchG Zuständigkeit (vom 01.03.2023) ... die Beweisaufnahme und in den Fällen des § 7; 5. in den Fällen des § 6 ; 6. über Geschäftswert, Kosten, Gebühren und Auslagen; 7. ...
§ 6c SpruchG Grenzüberschreitende Umwandlungen (vom 01.03.2023) ... einen Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter, der am Spruchverfahren beteiligt ist. § 6 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Wird bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung ...
§ 14 SpruchG Bekanntmachung der Entscheidung (vom 15.12.2023) ... Entscheidung in einem Verfahren nach § 1 ist ohne Gründe nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 4 und 5 in den Fällen 1. der Nummer 1 durch den Vorstand der Gesellschaft, deren Kapital ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen ... das Wort „elektronischen" gestrichen. (31) In § 6 Absatz 1 Satz 4 des Spruchverfahrensgesetzes vom 12. Juni 2003 (BGBl. I S. 838), das zuletzt durch ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 3 UmwRLUG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes ... vertreten lassen. Satz 1 ist auf den gemeinsamen Vertreter nicht anzuwenden." 7. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort „einen" die ... Interessen einen Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter, der am Spruchverfahren beteiligt ist. § 6 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Wird bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung ein Antrag ... folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Änderungen der §§ 1 bis 6c, 10a bis 13, 16 und 17 durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur ...
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
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