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Zitierungen von § 21 ZahlPrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 ZahlPrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZahlPrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV
... „Zahlungsinstituts" durch das Wort „Instituts" ersetzt. 28. In § 21 Absatz 1 wird das Wort „Zahlungsinstituts" durch das Wort „Instituts" ersetzt. ...
 
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