Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§ 8Bek k.a.Abk.)

B. v. 14.10.2009 BGBl. I S. 3671 (Nr. 71)
Geltung ab 28.10.2009; FNA: 423-5-2-3 Warenzeichenrecht
Bekanntmachung
Anlage

Bekanntmachung



Auf Grund des § 8 Absatz 2 Nummer 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass

 
Name und Emblem

des „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt"

von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BGBl. I S. 3754).

Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag Dr. Weis

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Anlage



Name: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Emblem:

Emblem (BGBl. I 2009 S. 3671)




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