§ 1 - Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Sektor Olivenöl (MOOlÖlV k.a.Abk.)

V. v. 27.10.2009 BGBl. I S. 3679 (Nr. 72); Geltung ab 05.11.2009
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§ 1


§ 1 ändert mWv. 5. November 2009 OlivProdErstV OlivVermDV

Es werden aufgehoben:

1.
die Verordnung zur Durchführung der Vermarktungsvorschriften für Olivenöl vom 16. Juni 2003 (BGBl. I S. 1010), die durch Artikel 6 Absatz 12 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, und

2.
die Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl vom 25. Februar 1982 (BGBl. I S. 265), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist.



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