Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 28.10.2009 BGBl. I S. 3704 (Nr. 73)
Geltung ab 12.11.2009; FNA: 1103-4-24 Bundesregierung
Erlass
I.
II.
Schlussformel

Erlass



Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

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I.


I. ändert mWv. 12. November 2009 BKOrgErl

Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.

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II.



Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

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Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel



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