Als Teil des Prüfungsberichts sind die auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen
1 bis 5 auszufüllen und beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen
1 bis 4 sind um die Angabe entsprechender Vorjahresdaten zu ergänzen.
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288