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Anlage 1 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793 (Nr. 75); aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
Geltung ab 26.11.2009; FNA: 7610-2-37 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 1 (zu § 60) SON01


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.

Position  Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen    
1. Anwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)
300  
2. Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001  
(2) Daten zur Vermögenslage    
1. Bestand Reserven nach § 340f HGB    
a) nicht als haftendes Eigenkapital berücksichtigte stille Reserven
nach § 340f HGB
002  
b) auf Grund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene
Reserven nach § 340f HGB
400  
2. Reserven nach § 26a KWG a. F. 401  
3. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren im Anlagevermögen
   
a) Bruttobetrag der Kursreserven 301  
b) Nettobetrag der Kursreserven 1) 302  
4. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen
Unternehmen im Anlagevermögen
   
a) Bruttobetrag der Kursreserven 303  
b) Nettobetrag der Kursreserven 1) 304  
5. Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
305  
6. Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
306  
7. Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und Gebäuden (soweit sie als haftendes Eigenkapital nach
§ 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG berücksichtigt werden)
005  
8. Beteiligungen gemäß § 10 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 KWG 402  
(3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" überschreiten
022  
250Stk.Stk.
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" überschreiten
023  
251Stk.Stk.
3. Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne
diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
   
a) Zusagen 024  
b) Inanspruchnahme 025  
(4) Daten zur Ertragslage    
1. Zinsergebnis    
a) Zinserträge 2) 029  
b) Zinsaufwendungen 030  
c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige
Verbindlichkeiten
031  
d) Zinsergebnis 032  
2. Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen 403  
3. Provisionsergebnis 3)    
a) Provisionserträge 313  
b) Provisionsaufwendungen 314  
c) Provisionsergebnis 033  
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine
Wertpapierhandelsbanken sind:
   
4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB    
a) aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 034  
b) aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 4) 035  
c) aus Geschäften mit Derivaten 036  
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken
anzugeben:
   
4. Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands    
a) Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des
Handelsbestands
315  
b) Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 316  
c) Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 4) 317  
d) Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 4) 318  
e) Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten 319  
f) Erträge aus Geschäften mit Derivaten 320  
5. Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft 5) 037  
6. Allgemeiner Verwaltungsaufwand    
a) Personalaufwand 6) 038  
b) andere Verwaltungsaufwendungen 7) 039  
7. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen    
a) Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen und
Rückstellungen im Kreditgeschäft
040  
b) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
041  
c) Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve
und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
042  
d) Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und
Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
043  
e) Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und
immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen
Gegenständen
044  
f) andere sonstige und außerordentliche Erträge 8) 045  
g) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen,
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen
aus Geschäften mit diesen Gegenständen
046  
h) andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen 9) 047  
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048  
9. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen
Ansprüchen
049  
10. Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f
und 340g HGB
050  
11. Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f
und 340g HGB
051  
12. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052  
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053  
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054  
15. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055  
16. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056  
17. Entnahmen aus Genussrechtskapital 057  
18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058  
(5) Daten zum Kreditgeschäft 10)    
1. Höhe des Kreditvolumens 073  
2. Darunter: Kredite an Nichtbanken 074  
3. Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren
auf Grund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten
   
a) in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes
Kreditvolumen
407  
b) Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich) 11) 408  
c) in Verzug geratene Kredite gemäß § 327 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m.
Absatz 2 Nummer 5 SolvV (ohne Einzelwertberichtigung - EWB)
409  
d) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite 12) 410  
e) übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von
EWB 13)
411  
f) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen 14) 412  
g) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie
zugeordneten Kredite 13)
413  
h) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 414  
4. Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren
eingeordneten Krediten
   
a) in Verzug geratene Kredite gemäß § 327 Absatz 1 Nummer 1
i. V. m. Absatz 2 Nummer 5 SolvV (ohne Kredite, für die eine
Einzelwertberichtigung - EWB gebildet wurde)
415  
b) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite 416  
c) einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren
einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB 15)
417  
d) Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in
interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite 14)
418  
e) bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne
Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite 13)
419  
f) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 420  
5. Geprüftes Bruttokreditvolumen 10) 421  
6. Darunter: Kredite an Nichtbanken 422  
7. Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil
von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen
423  
8. Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen 16) 080  
9. Einzelwertberichtigungen    
a) Bestand in der Vorjahresbilanz 332  
b) Verbrauch 333  
c) Auflösung 334  
d) Bildung 335  
e) neuer Stand 336  
10. Rückstellungen im Kreditgeschäft 17)    
a) Bestand in der Vorjahresbilanz 337  
b) Verbrauch 338  
c) Auflösung 339  
d) Bildung 340  
e) neuer Stand 341  
11. Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und
Verlustrechnung
086  
12. Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und Gebäude 087  
13. Zinsänderungsrisiko gemäß § 11 PrüfbV 424  
14. Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des
Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 % des haftenden
Eigenkapitals des Einlagenkreditinstituts übersteigt 18)
   
a) des geprüften Einzelinstituts 348  
349Stk.Stk.
b) der Institutsgruppe 19) 350  
351Stk.Stk.
15. Darunter: Anteile nach § 12 Absatz 1 Satz 3 KWG 352  
(6) Bilanzunwirksame Ansprüche    
1. Bare bilanzunwirksame Ansprüche    
a) im Berichtsjahr 20) 091  
b) Bestand am Jahresende 092  
2. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche    
a) im Berichtsjahr 20) 093  
b) Bestand am Jahresende 094  
(7) Ergänzende Angaben    
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB    
a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095  
b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096  
2. Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei
echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
106  
3. Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen
Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2
RechKredV)
   
a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
(Aktivposten Nummer 5)
107  
b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten
Nummer 6)
108  
4. Leasinggeschäft    
a) Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände 109  
b) im Aufwandsposten Nummer 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform)
enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-
gegenstände
110  
c) im Ertragsposten Nummer 8 enthaltene Erträge aus Leasing-
geschäften
111  
5. Nachrangige Vermögensgegenstände    
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112  
b) nachrangige Forderungen an Kunden 113  
c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114  
6. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
§ 340d HGB i. V. m. § 9 RechKredV
   
a) andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin
enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bauspar-
verträgen (Aktivposten Nummer 3b) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 354  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 355  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 356  
dd) mehr als fünf Jahre 357  
b) Forderungen an Kunden (Aktivposten Nummer 4) mit einer
Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 358  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 359  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 360  
dd) mehr als fünf Jahre 361  
c) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 1b) mit
einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 362  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 363  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 364  
dd) mehr als fünf Jahre 365  
d) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten
Nummer 2a) ab) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 366  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 367  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 368  
dd) mehr als fünf Jahre 369  
e) andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nummer 2b) bb)
mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 370  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 371  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 372  
dd) mehr als fünf Jahre 373  
f) andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nummer 3b)
mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 374  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 375  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 376  
dd) mehr als fünf Jahre 377  
g) im Posten „Forderungen an Kunden" (Aktivposten Nummer 4) ent-
haltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
378  
h) im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere" (Aktivposten Nummer 5) enthaltene Beträge, die in dem
Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden
379  
i) im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen" (Passivposten
Nummer 3a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den
Bilanzstichtag folgt, fällig werden
380  


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1)
Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
2)
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
3)
Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
4)
Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
5)
Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
6)
Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
7)
Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
8)
Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
9)
Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
10)
Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. §§ 9 bis 14 GroMiKV). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
11)
Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt. Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.
12)
Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nummer 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nummer 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.
13)
Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
14)
Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nummer 1b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nummer 1a (Pos.002) auszuweisen.
15)
Kredite, für die an Stelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.
16)
Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
17)
Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nummer 8 anzugeben.
18)
Bedeutende Beteiligungen nach § 12 Absatz 1 Satz 1 KWG einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des § 12 Absatz 1 Satz 3 KWG oder § 64a KWG fallen.
19)
Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach § 12 Absatz 2 KWG eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.
20)
Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).



 

Zitierungen von Anlage 1 PrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60 PrüfbV Datenübersichten
... sind die auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 5 auszufüllen und beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind um ... in den Anlagen 1 bis 5 auszufüllen und beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind um die Angabe entsprechender Vorjahresdaten zu ...
§ 61 PrüfbV Erstmalige Anwendung
... für das erste nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahr treten in Anlage 1 Position 4 Nummer 4 jeweils an die Stelle der Wörter „des Handelsbestands" die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 2a FinStabGEG Weitere Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... der Gruppe zu bemessen, wobei sich die Nettoerträge aus folgenden Positionen der Anlagen 1 und 4 der Prüfungsberichtsverordnung (SON01 und SON04) zusammensetzen: 1. bei ...