§ 55 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 5 Leasing
§ 55 Angaben bei Instituten, die das Leasing-Geschäft betreiben
Bei Instituten, die das Leasing-Geschäft betreiben, sind die Zusammensetzung der Leasinggüter, Vertragstypen, Abschreibungsmethoden, Abgrenzung von Mietsonderzahlungen, Veräußerungsverluste und Vorsorgen anzugeben.
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