Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben

§ 2 - Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 6, § 11a Abs. 6, § 57 Abs. 2, § 81c Abs. 3, § 81d Abs. 3 und § 104 Abs. 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (VAG§5V k.a.Abk.)

V. v. 07.09.1994 BGBl. I S. 2398; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Geltung ab 23.09.1994; FNA: 7631-1-17 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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