Artikel 1 - Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (8. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.12.2009 BGBl. I S. 3904 (Nr. 80); Geltung ab 24.12.2009
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 24. Dezember 2009 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 4 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. April 2008 (BGBl. I S. 748) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 5 Abs. 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 5 Absatz 3 Satz 1 bis 3, dieser auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2" ersetzt.



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