Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (8. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.12.2009 BGBl. I S. 3904 (Nr. 80); Geltung ab 24.12.2009
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 3 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 bis 3 sowie Absatz 2 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes, von denen Absatz 2 Satz 2 durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c des Gesetzes vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 24. Dezember 2009 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 4 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. April 2008 (BGBl. I S. 748) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 5 Abs. 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 5 Absatz 3 Satz 1 bis 3, dieser auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2009.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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