Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2010 (SGB3EntGV 2010 k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3908 (Nr. 80); aufgehoben durch § 3 V. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1833
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 860-3-26-6 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2010 SGB3EntgV 2009

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2009 vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2782) außer Kraft.



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