Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben
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Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 (InsoGUmlV 2010 k.a.Abk.)

V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3938 (Nr. 80); aufgehoben durch § 2 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2126
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 860-3-34-2 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 361 Satz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

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§ 1 Umlagesatz



Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2010 beträgt 0,41 Prozent.

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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen



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