Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung (BinSchLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3958 (Nr. 81); Geltung ab 31.12.2009
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Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut der Lade- und Löschzeitenverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BinSchLVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchLVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Lade- und Löschzeitenverordnung
B. v. 25.01.2010 BGBl. I S. 62
Bekanntmachung BinSchLVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3958) wird nachstehend der Wortlaut der Lade- und ...


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