Das
Zweite Gesetz zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vom
6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1704) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
1 Nummer 6 Buchstabe b ist nach den Wörtern „gemäß Absatz 3 herstellt" ein Komma und das Wort „einführt" einzufügen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag H. Rein