Berichtigung - Berichtigung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (2. GGBefGÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 28.12.2009 BGBl. I S. 3974 (Nr. 81); Geltung ab 01.01.2010
Berichtigung

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2010 2. GGBefGÄndG Artikel 1

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1704) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b ist nach den Wörtern „gemäß Absatz 3 herstellt" ein Komma und das Wort „einführt" einzufügen.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag H. Rein



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