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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundeskartellamtes in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Trennungsgeldverordnung (BKartAZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 69 (Nr. 5)
Geltung ab 05.02.2009; FNA: 2030-14-171 Beamte

III.



Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 5. Februar 2009 anzuwenden. Die Nummern I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten des Bundeskartellamtes.

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