Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2011 aufgehoben

§ 12 - Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG)

Artikel 1 G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78 (Nr. 6); aufgehoben durch Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Geltung ab 23.02.2010 bis 01.01.2013, abweichend tritt § 13 am 23.08.2010 in Kraft; FNA: 772-5 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 12 Verwaltungsrechtsweg



Für Streitigkeiten über die Aufnahme eines Telemedienangebotes in die Sperrliste ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.



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