(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Artikel
1 §
13 tritt sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
(3) Artikel
1 dieses Gesetzes tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.