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Änderung § 9 EEAV vom 15.12.2010

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 9 EEAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
§ 9 EEAV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1946
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1 Absatz 4 und § 8 treten mit Abschluss des Jahres 2010 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1 Absatz 4 tritt mit Abschluss des Jahres 2010 außer Kraft. § 8 tritt am 28. Februar 2013 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)