Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (BSEUntersVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. März 2010 TSEÜberwV § 1, Anlage (neu)

Die TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2155) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „im Inland geboren und gehalten worden sind" durch die Wörter „in einem der in der Anlage aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind" ersetzt.

2.
Folgende Anlage wird angefügt:

„Anlage (zu § 1 Absatz 2)

Belgien

Dänemark

Deutschland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Österreich

Portugal

Schweden

Slowenien

Spanien

Vereinigtes Königreich".

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BSEUntersVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSEUntersVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 934
Artikel 2 2. TSERÄndV Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
... TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Februar 2010 (BGBl. I S. 190) geändert worden ist, wird das Wort ...


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