Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 2010 -
1 BvR 2492/08 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Die einstweilige Anordnung vom 17. Februar 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 524) wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§
32 Absatz 6 Satz 2
Bundesverfassungsgerichtsgesetz).
Die Bundesministerin der Justiz S. Leutheusser-Schnarrenberger