Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 20 und 23 sowie des Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMGIB k.a.Abk.)

B. v. 01.03.2010 BGBl. I S. 252 (Nr. 10); Geltung ab 27.01.2010
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Bekanntmachung

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Bekanntmachung ändert mWv. 27. Januar 2010 UVMG Artikel 13

Nach Artikel 13 Absatz 7 Satz 2 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 20 und 23 sowie Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung nach seinem Artikel 13 Absatz 7 Satz 1 mit der Bestandskraft der Genehmigung des Beschlusses der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der See-Berufsgenossenschaft nach § 118 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch am 27. Januar 2010 in Kraft getreten sind.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Freund



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