Eingangsformel - Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

V. v. 12.03.2010 BGBl. I S. 267 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4921
Geltung ab 17.05.2010; FNA: 7100-1-10 Gewerbeordnung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6c in Verbindung mit § 146 Absatz 2 Nummer 1 der Gewerbeordnung, die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091) eingefügt worden sind, verordnet die Bundesregierung:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).



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