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§ 5 - Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
V. v. 12.03.2010 BGBl. I S. 267 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 138
Geltung ab 17.05.2010; FNA: 7100-1-10 Gewerbeordnung
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Geltung ab 17.05.2010; FNA: 7100-1-10 Gewerbeordnung
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§ 5 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union G. v. 12. Mai 2026 BGBl. 2026 I Nr. 138 m.W.v. 1. Juli 2026
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Frühere Fassungen von § 5 DL-InfoV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.07.2026 | Artikel 3 Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union vom 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 138 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 DL-InfoV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 DL-InfoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DL-InfoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 138
Artikel 3 KuMVDAG Änderung der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
... 2021 (BGBl. I S. 4921) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird gestrichen. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 ...
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