Artikel 1 - Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (12. SaatGRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. März 2010 SaatArtVerzV Anlage

Die Anlage der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2696), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juli 2008 (BGBl. I S. 1410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1.1.7 wird wie folgt gefasst:

„1.1.7
Triticum spelta L. Spelz, Dinkel".

2.
Nummer 1.3.4 wird wie folgt gefasst:

„1.3.4
Brassica rapa L. var. silvestris (Lam.) Briggs Rübsen außer zur Nutzung als Blattgemüse".

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Zitierungen von Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 12. SaatGRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. SaatGRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 793
Artikel 1 13. SaatGRÄndV Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
... der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2696), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. März 2010 (BGBl. I S. 282) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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