Artikel 6 - Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (12. SaatGRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 4a tritt am 30. September 2012 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. März 2010.



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