Artikel 5 - Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen (KmVEV k.a.Abk.)

Artikel 5 Aufheben von Rechtsverordnungen


Artikel 5 ändert mWv. 27. März 2010 ZV MHmV SHmV

Es werden aufgehoben:

1.
die Mykotoxin-Höchstmengenverordnung vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1248), die zuletzt durch Artikel 17 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist,

2.
die Zinnverordnung vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3552), die durch Artikel 18 der Verordnung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist,

3.
die Schadstoff-Höchstmengenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2007 (BGBl. I S. 1473).



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed