Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2192/05 - (zu § 36 Absatz 3 und 4 des Körperschaftsteuergesetzes) (BVerfGE20091117 k.a.Abk.)

B. v. 04.03.2010 BGBl. I S. 326 (Nr. 12)
Geltung ab 27.03.2010; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 27. März 2010 KStG

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2009 - 1 BvR 2192/05 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 36 Absatz 3 und Absatz 4 Körperschaftsteuergesetz in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1433) ist unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese Regelung zu einem Verlust des Körperschaftsteuerminderungspotentials führt, das in dem mit 45 % Körperschaftsteuer belasteten Teilbetrag im Sinne des § 54 Absatz 11 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1999 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 817), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 14. Juli 2000 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1034) geändert worden ist, enthalten ist.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

Die Bundesministerin der Justiz

S.
Leutheusser-Schnarrenberger



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