Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz (PEhrlInstKostVNB k.a.Abk.)

B. v. 26.03.2010 BGBl. I S. 331 (Nr. 13); Geltung ab 04.07.2009
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 4. Juli 2009 PEhrlInstKostV § 4

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 30. Juni 2009 (BGBl. I S. 1671) wird nachstehend der Wortlaut der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz in der seit dem 4. Juli 2009 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

(gesamter Text mit Änderungshistorie siehe Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz)

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 4. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4017),

2.
den am 24. Juli 2005 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juli 2005 (BGBl. I S. 2175),

3.
den am 13. Dezember 2006 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2807),

4.
den am 4. Juli 2009 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

Der Bundesminister für Gesundheit

Dr.
Philipp Rösler



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