Berichtigung - Berichtigung der Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEVBer k.a.Abk.)

B. v. 31.03.2010 BGBl. I S. 380 (Nr. 14); Geltung ab 10.04.2010

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 10. April 2010 BinSchUEV Eingangsformel

Die Eingangsformel der Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2868) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Der erste Anstrich wird wie folgt gefasst:

„-
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2, 2a, 3 bis 6 und 8, Abs. 4, 5 Satz 1 und Abs. 6, hinsichtlich des Abs. 1 Nr. 2, 2a und 5 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 sowie jeweils in Verbindung mit Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe a und b, und der §§ 3c, 3e Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), § 3 Abs. 1 und 5 zuletzt geändert durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), hinsichtlich des § 3 Abs. 1 Nr. 2, 2a, 5 und 8 und des § 3e Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,".

2.
Im zweiten Anstrich wird das Wort „Binnenschiffsaufgabengesetzes" durch das Wort „Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes" ersetzt.

3.
Im dritten Anstrich wird das Wort „Binnenschiffsaufgabengesetzes" durch das Wort „Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes" ersetzt.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag Reinhard Klingen



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