Artikel 12 - Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (EUStVUG k.a.Abk.)

Artikel 12 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 10 treten mit Wirkung vom 2. April 2009 in Kraft.

(3) Artikel 6 Nummer 15 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

(4) Artikel 6 Nummer 1 bis 14 sowie die Artikel 7 und 8 treten am 1. Juli 2010 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. April 2010.



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