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Synopse aller Änderungen des MilchSoPrG am 01.01.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 2 des VkBkmMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des MilchSoPrG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

MilchSoPrG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
MilchSoPrG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 26 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung von Unionsrecht
§ 3 Milcherzeuger
§ 4 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5 Grünlandprämie
§ 6 Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7 Kuhprämie
§ 8 Aufbringen der Mittel
§ 9 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11 Bußgeldvorschriften
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen
(Text neue Fassung)

§ 12 (aufgehoben)
Anlage (zu § 4 Absatz 2)
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen




§ 12 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.