Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes (1. DirektZahlVerpflGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. DirektZahlVerpflGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. DirektZahlVerpflGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
B. v. 28.04.2010 BGBl. I S. 588
Bekanntmachung DirektZahlVerpflGNB
... Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 14. April 2010 (BGBl. I S. 418) wird nachstehend der Wortlaut des ...


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