Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des
Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
B. v. 28.04.2010 BGBl. I S. 588