Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2019 bereits bestehen, ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/ zur Papiertechnologin vom
20. April 2010 (BGBl. I S. 436), die durch
Artikel 1 der Verordnung vom 19. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1433) geändert worden ist, weiter anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
V. v. 05.07.2019 BGBl. I S. 930